Wer legt die Axt wirklich an den Föderalismus? Innenministerkonferenz soll für AfD-Siege bei Landtagswahlen vorbereitet werden
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Die AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund liegt in Sachsen-Anhalt klar vorne. Mehrere Innenminister geraten in Alarmstimmung.
Die AfD soll bei der nächsten Innenministerkonferenz Mitte Juni in Hamburg auf die Tagesordnung gesetzt werden. Konkret: Was es bedeutet, wenn sie die anstehenden Landtagswahlen gewinnt. Laut Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) müsse dringend beraten werden, „welche Risiken eine mögliche Regierungsübernahme der AfD in Sachsen-Anhalt für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland hat“.
Auch Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) sorgt sich wegen einer Regierungsübernahme durch die AfD. Er warnt vor einem Vertrauensverlust, weil Deutschlands Sicherheitsmodell auf gemeinsamen Werten basiere. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) spricht mit Blick auf erwartete AfD-Siege bereits offen von Vorbereitungen „bei Eintritt des Worst-Case-Szenarios“, gemeinsam mit der „übergroßen Mehrheit der Länder, die durch die demokratische Mitte regiert werden“. Auch die Abläufe der Innenministerkonferenz sollen dann angepasst werden.

Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU)
Im Kern geht es den Innenministern von CDU und SPD also um zwei Dinge: Zum einen soll eine AfD-geführte Landesregierung möglichst wenig Zugang zu vertraulichen Sicherheitsinformationen erhalten. Zum anderen fürchtet man, dass politische Abstimmungsformate wie die Innenministerkonferenz durch eine AfD-Beteiligung blockiert oder verändert werden könnten. Die bisher übliche Konsens-Kultur zwischen den Ländern sehen sie damit gestört.
Die Frage der Geheiminformationen
Ähnliche Bedenken wie diese gab es bereits 2014, als Bodo Ramelow (Die Linke) in Thüringen Ministerpräsident wurde. Dennoch wurde die Beobachtung der Linken durch die Verfassungsschutzämter genau in dieser Zeit schrittweise eingestellt. Öffentlich bekannt gewordene Fälle von Geheimnisverrat durch Vertreter der Linken gibt es nicht. Dafür steht ein ganz anderer Fall aus dieser Zeit: Ein früherer CDU-Bundestagsabgeordneter wurde vom Oberlandesgericht München wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte vertrauliche Dokumente weitergeleitet und dafür über Jahre hinweg mehrere Zehntausend Euro in bar erhalten. Der Fall zeigt: Loyalitätsrisiken verlaufen nicht sauber entlang von Parteigrenzen.

Als Bodo Ramelow (Die Linke) in Thüringen Ministerpräsident wurde, wurden ähnliche Bedenken geäußert.
Dennoch denken mehrere Innenminister jetzt laut über Sonderregelungen speziell gegen eine mögliche AfD-Regierung nach. Fokus: Die Einschränkung des Zugangs zu sensiblen Daten der Inlandsgeheimdienste, die die AfD seit Jahren intensiv beobachten. Wer entscheidet, wer ausgeschlossen wird? Wer diesen Vorstoß der Innenminister von SPD und CDU zu Ende denkt, erkennt das Problem: Wer heute präventiv beginnt, eine mögliche demokratisch gewählte Landesregierung von politischen Informationen oder Abstimmungen fernzuhalten, schafft einen gefährlichen Präzedenzfall.
Sollen künftig alle missliebigen politischen Kräfte aus föderalen Gremien herausgedrängt werden, nicht wegen konkreter Rechtsverstöße, sondern wegen politischer Vorbehalte? Heute die AfD, morgen vielleicht eine andere Partei. Wie wäre das Ausgrenzen einer Jugend-Partei, die keine Verschuldung für die Renten mittragen will? Oder einer Familienpartei, die sich für bezahlbaren Wohnraum statt für grüne Energiepolitik einsetzen will?
Der Blick ins aktuelle Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt zeigt klar: Dort wird keine Abschaffung oder grundlegende Veränderung der Ministerkonferenzen gefordert. Der Föderalismus, der Bundesrat und das Einstimmigkeitsprinzip werden nicht infrage gestellt. Im Gegenteil: Die AfD kritisiert die Zentralisierung aus Berlin und Brüssel und fordert, die bestehenden Landeskompetenzen konsequenter zu nutzen. Sie fordert also eher eine Stärkung als eine Schwächung des Föderalismus.
Die Spielregeln des Bundesstaates
Der eigentliche Skandal: Noch bevor eine AfD-geführte Regierung überhaupt im Amt ist, wird öffentlich über Verfahren nachgedacht, mit denen ihr Einfluss in Bund-Länder-Runden begrenzt werden soll.
Man kann die AfD politisch ablehnen. Man kann Sicherheitsrisiken ernsthaft prüfen. Aber wer präventiv eine mögliche Landesregierung aus föderalen Abstimmungsprozessen heraushalten will, verändert die Spielregeln des Bundesstaates. Der kooperative Föderalismus ist kein Schönwetterprojekt. Er beruht auf der Gleichberechtigung der Länder, auf Bundestreue und auf der Bereitschaft, auch mit politisch unbequemen Regierungen zusammenzuarbeiten. Das in Artikel 20 Grundgesetz verankerte Bundesstaatsprinzip lebt nicht davon, dass nur „passende“ Landesregierungen in die Fachministerkonferenzen voll einbezogen werden.

Die Innenministerkonferenz ist nur eine von mehreren Fachgremien, in denen sich die Länder abstimmen.
Wenn die sogenannte demokratische Mitte jetzt einzelne Länder ausgrenzen wollte, würde sie selbst die Axt an die Grundprinzipien des Föderalismus legen – und das nicht wegen konkreter Amtshandlungen, sondern allein aus Angst vor einem Wahlergebnis. Wer hier Verfahrensregeln und Gleichbehandlung aus politischem Abwehrinteresse preisgibt, muss sich fragen lassen: Ist das noch verfassungskonform? Ist das wehrhafte Demokratie? Oder ist es die Umdefinition der Regeln, sobald die „falsche“ Partei zu gewinnen droht?
Der Föderalismus lebt von der Gleichberechtigung aller Länder – nicht von einer Zweiklassenordnung aus „guten“ und „bösen“ Regierungen.
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