Transfrau musste Frauenbereich im FKK-Freibad verlassen, jetzt entschuldigt sich die Stadt
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Schweiz: In einem Freibad in Bern ist es am Sonntagabend zu einem Polizeieinsatz gekommen, nachdem sich mehrere Badegäste über eine Transfrau in einem Frauenbereich beschwert hatten. Die Stadt Bern entschuldigte sich inzwischen für den Vorfall. Darüber berichtet t-online.
Der Fall ereignete sich im Marzilibad in der Schweizer Hauptstadt. Dort gibt es mit dem sogenannten „Paradiesli“ einen Bereich, der Frauen vorbehalten ist. FKK ist dort erlaubt, aber nicht verpflichtend.
Nach Angaben der Stadt hatten sich einige Besucherinnen an der Anwesenheit der Transfrau gestört. Hintergrund war demnach, dass die Person „aufgrund einiger körperlicher Merkmale von anderen Badegästen nicht weiblich gelesen“ worden sei. Zugleich solidarisierten sich andere Badegäste mit der Betroffenen.
Als die Polizei hinzugerufen wurde und die Transfrau aus dem Bereich bringen wollte, eskalierte die Situation. Die Polizei erklärte, die Person habe sich dem Einsatz aktiv widersetzt. Zudem hätten weitere anwesende Personen die Intervention behindert. Eine Polizistin sei im Verlauf des Einsatzes von einer bislang unbekannten Person angegriffen und leicht verletzt worden. Die Transfrau wurde schließlich „für weitere Abklärungen“ auf eine Polizeiwache gebracht.
„Alle Personen, die sich als Frau identifizieren, haben Zugang zum freiwilligen FKK-Bereich“
Die Stadt Bern räumte später ein, dass der Umgang mit der Situation falsch gewesen sei. Der Badebetrieb habe die Lage wegen der aufgeheizten Stimmung falsch eingeschätzt. Dafür bat die Stadt um Entschuldigung.
In einer Stellungnahme erklärte die Direktion für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Bern: „Alle Personen, die sich als Frau identifizieren und als solche leben, haben Zugang zum freiwilligen FKK-Bereich 'Paradiesli'.“
Für das Personal gebe es eine interne Orientierungshilfe, die vom Sportamt gemeinsam mit der Fachstelle für Gleichstellung in Geschlechterfragen erarbeitet worden sei. Sie soll bei Fragen zum Zutritt zu geschlechtergetrennten Bereichen helfen. Im Streitfall sei das amtliche Geschlecht maßgeblich, das in einem Ausweis eingetragen ist.
Im konkreten Fall sei die Lage nach Darstellung der Stadt eindeutig gewesen: „Die betroffene Person erfüllte die Zutrittsregelung.“
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