Nach „Lackaffe“-Strafbefehl: Drei weitere Merz-Beleidigungen werden von Staatsanwaltschaft Heilbronn verfolgt
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Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat auf konkrete Anfragen erstmals detailliert erklärt, wie sie Beleidigungen gegen Bundeskanzler Friedrich Merz unter einem Facebook-Post der Polizei bewertet hat. Ergebnis: Der Kommentar „Lackaffe“ führt zu einem Strafbefehl, „Pinocchio“ wird eingestellt.
Am 21. Oktober 2025 hatte das Polizeipräsidium Heilbronn auf Facebook über einen Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz in der baden-württembergischen Stadt berichtet. Unter diesem Beitrag gingen 397 Kommentare ein. Die Polizei meldete 38 davon an die Staatsanwaltschaft, weil sie möglicherweise beleidigend waren. NIUS liegt die schriftliche Auskunft der Staatsanwaltschaft Heilbronn zu diesen Verfahren vor.
Die Antwort der Staatsanwaltschaft auf die NIUS-Anfragen
Zur Bearbeitung der 38 Kommentare teilte die Staatsanwaltschaft wörtlich mit:
„Von den 38 Beiträgen wurden 9 nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Weitere 7 Verfahren gegen unbekannt wurden mangels Ermittlung eines Tatverdächtigen eingestellt. 13 Verfahren wurden an andere Staatsanwaltschaften abgegeben (Zuständigkeit der Wohnort-Staatsanwaltschaft bei Äußerungen im Internet). In vier Verfahren wurden Strafbefehle beantragt (zB ‚Ftzn Frieder‘). In einem Fall erfolgte eine Einstellung wegen unbekannten Aufenthalts. Drei Verfahren sind noch anhängig, diese wurden jedoch noch nicht abschließend in sachlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft. Dabei handelt es sich um Äußerungen wie ‚H….Sohn‘, ‚Scheiß Kanzler‘ und ‚ftzn fritz‘.“
Zur Frage, ob Bundeskanzler Merz persönlich Strafantrag gestellt habe, antwortete die Behörde:
„Das Ermittlungsverfahren wurde ohne Beteiligung des Bundeskanzlers geführt, die Staatsanwaltschaft hat das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht.“

Das Gebäude der Staatsanwaltschaft Heilbronn.
Warum „Pinocchio“ eingestellt wurde, „Lackaffe“ aber nicht
Auf die direkte Nachfrage nach dem Unterschied zwischen den beiden Kommentaren erklärte die Staatsanwaltschaft wörtlich:
„Bei jeder einzelnen Äußerung wird die Sach- und Rechtslage geprüft, das Ergebnis ist jeweils einzelfallabhängig. Zur Begründung kann ich Ihnen nur mitteilen, dass die zuständige Dezernentin nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gekommen ist, dass in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand.“
Während der Kommentar „Pinocchio“ von der Staatsanwaltschaft als zulässige Machtkritik eingestuft wurde, sah die Behörde beim Wort „Lackaffe“ also die reine Ehrverletzung im Vordergrund. Rechtlich beruft sich die Staatsanwaltschaft dabei auf Paragraf 188 StGB. Danach muss eine Beleidigung gegen einen Politiker „geeignet sein, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“.

Der hochumstrittene Paragraf 188 StGB wurde am 3. April 2021 in Kraft gesetzt.
Im Duden wird „Lackaffe“ als „eingebildeter, eitler Mann“ definiert. Ein klassisches, eher harmloses umgangssprachliches Schimpfwort, das die Eitelkeit oder übertriebene Selbstdarstellung einer Person aufs Korn nimmt. Ob eine solche Bezeichnung tatsächlich geeignet ist, das öffentliche Wirken einer politischen Person spürbar zu beeinträchtigen, ist zumindest zweifelhaft.
Der Strafbefehl gegen den „Lackaffe“-Kommentator (30 Tagessätze) ist noch nicht rechtskräftig. Der Betroffene hat Einspruch eingelegt.
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