Merz’ Aussage zu Rückkehr von 80 Prozent der Syrer: Was der Kanzler ausspricht, ist zwar unrealistisch, aber eine Selbstverständlichkeit
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Wieder mal hat Friedrich Merz für Aufregung gesorgt, wobei es unklar ist, ob er richtig lag und sich etwas zu artikulieren traute, was auf der Hand liegt – oder ob es sich mal wieder um einen „unforced error“ handelt, wie man ihn aus Merz’ Kanzlerschaft schon kennt und der regelmäßig Empörung im linken Lager auslöst.
Was war passiert? Am Montag sagte der Bundeskanzler nach dem Besuch des syrischen Machthabers Ahmed al-Scharaa, der eigentlich Ahmed al-Jolani ist und eine bewegte Vergangenheit als Islamist hat, auf der gemeinsamen Pressekonferenz wörtlich: „In der längeren Perspektive der nächsten drei Jahre, das ist auch der Wunsch von Präsident Scharaa gewesen, sollen rund 80 Prozent der in Deutschland jetzt sich aufhaltenden Syrerinnen und Syrer zurück in ihr Heimatland kehren.“ Seitdem herrscht Verwirrung – und Empörung. Die innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, etwa erklärte: „Die ‚80-Prozent-Ansage‘ sendet an Hunderttausende Menschen die Botschaft, dass sie in Deutschland nicht willkommen seien. Niemand darf aber gezwungen werden, nach Syrien zurückzukehren. Das befeuert die Massendeportationsfantasien der AfD, widerspricht jedem Menschenverstand und ist brandgefährlich.“
Merz selbst ruderte zurück und ließ über das Bundespresseamt erklären: „Die Zahl von 80 Prozent Rückkehrern innerhalb von drei Jahren hat der syrische Präsident genannt. Wir haben diese Zahl zur Kenntnis genommen, sind uns aber der Dimension der Aufgabe bewusst.“ Dann wiederum sagte der syrische Machthaber am Dienstagabend bei einem Thinktank in London, dass die Zahl sehr wohl von Merz – und nicht von ihm, wie der Bundeskanzler behauptet – stamme. Am Mittwoch folgte gewissermaßen der Rückzug vom Rückzug: In der Bundespressekonferenz wollte ein Sprecher die Zahl von 80 Prozent nicht mehr nennen.
In dem Podcast „Machtwechsel“ rekonstruieren Dagmar Rosenfeld und Robin Alexander, wie die 80-Prozent-Zahl entstand und zur politischen Realität wurde: Merz habe in der Pressekonferenz tatsächlich formuliert „in der längeren Perspektive der nächsten drei Jahre, das sind auch ist der Wunsch von Präsident Scharaa gewesen“, doch die Deutsche Presse-Agentur (dpa) habe den Versprecher in ihrer Eilmeldung um 15:09 glatt gestrichen und den Kanzler selbst als Urheber des Plans präsentiert – mit der Schlagzeile, er strebe die Rückkehr von 80 Prozent der Syrer an. Das Kanzleramt veröffentlichte später das offizielle Protokoll ohne das kleine Wörtchen „auch“, mit der Begründung, Merz habe nach dem „auch“ abgebrochen und neu angesetzt; der Satz sei lediglich als Zitat des syrischen Präsidenten gemeint gewesen. Einen Tag später ließ Merz selbst über das Bundespresseamt klarstellen, die Zahl stamme allein von Scharaa, man habe sie nur zur Kenntnis genommen.
Der Regierungssprecher umschiffte zwar dort die konkrete Zahl, bestätigte aber, was zuvor der Stern berichtet hatte. Es gebe einen großangelegten Plan zur Rückkehr der Syrer. Es sei ein „umfassendes Dokument“ erarbeitet worden, auf dessen Basis künftig die Rückkehr der syrischen Flüchtlinge ermöglicht werden müsse, so Stefan Kornelius. „Klar ist, dass nach dem Ende des Bürgerkriegs die Zeit der Rückkehr gekommen ist und auch der Schutzgrund erlischt.“ Wer dazu welche Zahl genannt habe, tue nichts zur Sache. Das bedeute auch, dass „eine signifikante Zahl“ der Syrer in die Heimat zurückkehren werde. Darüber herrsche Einvernehmen mit Syrien. Beide Seiten hätten großes Interesse an der geordneten Rückkehr der syrischen Staatsbürger.
Merkel sprach von befristetem Aufenthalt von drei Jahren
Um die 80 Prozent zu streiten, wäre vor diesem Hintergrund Haarspalterei. Und doch ist diese Zahl ein Richtwert, der es in sich hat: Denn eine Rückkehr von 80 Prozent der hier 950.000 lebenden Syrer, würde bedeuten, dass mehr als 750.000 Menschen das Land verlassen. Nimmt man die bereits Eingebürgerten, sind es sogar mehr als eine Million. Das ist von „millionenfacher Remigration“, um mal die AfD zu zitieren, über die sich Merz gerne empört, nicht mehr weit weg.
Klar ist auch: Eine solche „Rückführungsoffensive“ (Koalitionsvertrag SPD und CDU) würde einen größeren logistischen Aufwand bedeuten: sowohl softe Anreize (etwa Rückkehrprämien) als auch polizeiliche Zugriffe, die Ausreisepflichtige festnehmen und zum Flughafen bringen. Was eine solche Abschiebeoffensive bedeutet – gerade auch angesichts unschöner Bilder und der Beliebtheitswerte – ließ sich in den letzten Monaten in den USA feststellen, wo die Behörde ICE illegale Migranten festnahm und vielerorts für brutale Bilder sorgte. Es kam zu Protesten, vereinzelten Todesfällen wie in Minnesota, immer wieder zu Zusammenstößen. Kaum vorstellbar, dass eine konsensgetriebene und harmoniebedürftige Partei wie die Union bereit wäre, so ein Vorhaben überhaupt umzusetzen. Ohnehin stellt sich die Frage: Mit welchem Koalitionspartner will man dies umsetzen? Mit der SPD, die sich Antifaschismus und Asylmigrationsbejahung auf die Fahnen geschrieben hat?

War es al-Scharaas oder Merz’ Richtwert, 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer in ihre Heimat zu bringen?
Ohne Frage: Merz’ Forderung ist absolut richtig. Asyl war stets als ein Schutz auf Zeit vorgesehen, der dann verfällt, wenn die Gefahr entfällt. Es hat sich vom Individualrecht, das politische, religiöse oder sexuelle Verfolgung von Individuen fokussiert, verselbstständigt zu einem Kollektivanspruch von Migranten aus Krisenländern, die oft unter Angabe von fadenscheinigen Gründen, ohne Dokumente und inzentiviert vom Sozialstaat nach Deutschland strömten. Ohnehin fällt auf, dass rund 41 Prozent der syrischen Schutzsuchenden in Deutschland subsidiär schutzberechtigt sind. Dies bedeutet, dass ihnen kein Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention, sondern Schutz vor ernsthaftem Schaden im Herkunftsland zuerkannt wurde – ein Status, der explizit temporär ist und bei veränderter Lage in Syrien entfällt. In diesem Sinne drängt auch dieser Status ihre Rückkehr in die Heimat auf.
Auch ist der Aufenthalt der riesigen Zahl von Syrern allein deshalb unrechtmäßig, weil ein solcher Istzustand die Dubliner Verordnung ignoriert, wonach die Länder für Asylmigranten zuständig sind, in denen diese erstmals europäischen Boden betraten. Ganz pragmatisch gesprochen aber reicht die Feststellung: Wenn der Fluchtgrund entfällt, entfällt auch der Asylgrund. Im Falle Syriens war dies der Ex-Präsident Baschar al-Assad, vor dem Millionen flüchteten. Da Assad aber nicht mehr regiert und das Land weitgehend befriedet ist, sollten die damals Ausgereisten nun zurückkehren, zumal sie auch beim Aufbau des Landes gebraucht werden.
Angela Merkel sagte selbst 2016: „Nahezu keiner, der zu uns Kommenden, bekommt einen Asylanspruch, sondern alle bekommen einen zeitweiligen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder einen subsidiären Schutz, der nochmal darunter kommt.“ Dieser sei auf drei Jahre begrenzt. Auch viele der Flüchtlinge aus dem Jugoslawien-Krieg seien in ihre Heimat zurückgekehrt. „Wir erwarten, dass, wenn Frieden in Syrien ist und der IS besiegt wurde, die Leute zurückkehren.“
Rund zehn Jahre später haben sich diese Aussagen Merkels als Lüge erwiesen. Dass Merz diesen Umstand korrigieren will, wäre eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nur: Daran, dass er es wirklich umsetzen wird, darf gezweifelt werden.
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Jan A. Karon
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