Wie die Justiz mutmaßliche linksextreme Gewalttäter schützt und die Opfer verhöhnt
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Dass die Justiz, die gegen vermeintliche Reichsbürger, Rollator-Verschwörer und Corona-Protestler gnadenlos durchgreift, bei linken Tatverdächtigen weitaus zurückhaltender agiert, ist keine neue Erfahrung. Aber körperliche Angriffe auf Andersdenkende mit einer Seawatch-Spende zu „bestrafen“, ist ein Novum.
Die Fakten zur Tat: Am 8. Februar 2025 wurde nach einem Bericht des Portals rundblick-unna.de in Schwerte (Nordrhein-Westfalen) ein Wahlkampfstand der AfD angegriffen und ein 73-jähriger Politiker niedergestoßen und verletzt. Der Täter flüchtete und eine weitere Person aus dem Umfeld des Bündnisses „Schwerte gegen rechts“, das bereits die Flucht des Täters erleichtert hatte, bedrohte das Standpersonal mehrfach mit dem Tod: Man habe Fotos von ihnen, wisse, wer sie seien, und sie würden „bluten und sterben“. Da die Person beim Eintreffen der Polizei noch vor Ort war, konnten ihre Personalien festgestellt und Anzeige erstattet werden.
So weit, so schlecht, aber immerhin konnte die Polizei auch den ersten Täter ausfindig machen und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen beide Täter, in einem Fall wegen vorsätzlicher körperlicher Misshandlung und Beleidigung, in dem anderen wegen versuchter Strafvereitelung und Bedrohung.
Verfahren unter Auflagen eingestellt
Verhandelt wurde am 28. April 2026 vor dem Amtsgericht Schwerte, soweit man in diesem Fall überhaupt von Verhandlung sprechen kann. Rundblick Unna schildert die Vorgänge unter Verweis auf die Ruhr Nachrichten so: „Direkt im Anschluss ans Verlesen der Anklage wurden sie (die zahlreichen Zuhörer) allesamt von der Richterin aus dem Saal geschickt, damit diese hinter verschlossenen Türen ein Rechtsgespräch mit den Verteidigern führen konnte. Im Anschluss holten sich die Zeugen ihre Formulare fürs Zeugengeld ab – über den Ausgang der Verhandlung verlor die Richterin kein Wort.“ Selbst das Opfer erfuhr nichts vom Ausgang des Verfahrens und wurde auf die Akteneinsicht durch seinen Anwalt verwiesen (!).
Später erfuhr die Redaktion über das Landgericht Hagen, dass das Verfahren nach Paragraf 153a StPO gegen Auflagen vorläufig eingestellt wurde. Die Täter sollten binnen 6 Monaten 1.200 bzw. 600 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Wohin das Geld fließt, entscheidet der zuständige Richter, in diesem Fall die Schwerter Amtsrichterin, die sich für die umstrittene „Seenotrettung Seawatch e. V.“ entschied, deren Schiffe schon verschiedentlich von Italien sanktioniert wurden.

Seawatch betreibt „Seenotrettung“
Keinerlei Rechtsmittel möglich
Nun ist eine Verfahrenseinstellung unter Auflagen gemäß § 153a StPO ein besonders probates Mittel, um eine weitere Strafverfolgung auf Dauer zu verhindern, denn es gibt keinerlei sinnvolles Rechtsmittel dagegen. Ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO ist in diesen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle eines Freispruchs oder einer zu niedrigen Verurteilung könnte natürlich Berufung eingelegt werden, aber das hat man geschickt verhindert, indem man über die Köpfe des Opfers hinweg einen Deal mit der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft schloss.
Botschaft: Macht weiter so
Die Botschaft, die von solchen Entscheidungen an potentielle linksextreme Gewalttäter ausgeht, dürfte eindeutig sein: „Tut, was ihr für richtig haltet, wenn es dumm kommt und ihr tatsächlich vor Gericht landet, kümmern wir uns schon darum. Schließlich habt ihr Zivilcourage gegen die Gefahr von rechts gezeigt …“
Ein Leser kommentierte das Verfahren wie folgt: „Wie in der schlechten alten Zeit: Die Opposition wird verächtlich gemacht und zum Abschuss freigegeben – ‚Nie wieder ist jetzt‘? Von wegen …“
Dem ist nichts hinzuzufügen.
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Frank W. Haubold
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