Korrupter Staatsanwalt soll Haft-Rabatt verkauft haben: 160.000 Euro für Therapieplatz statt Gefängnis
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Der Korruptionsskandal um den früheren Staatsanwalt Yashar G. aus Hannover könnte größer sein als bislang bekannt. Nach Informationen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück in einem weiteren Verfahren gegen den heute 40-Jährigen. Der Verdacht: G. soll einem Drogendealer gegen Geld eine mildere Strafe und die Unterbringung in einer Entzugsklinik statt im Gefängnis in Aussicht gestellt haben.
Yashar G. war im Frühjahr vom Landgericht Hannover zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte gestanden, als Maulwurf einer Drogenbande Informationen aus der Justiz weitergegeben zu haben. Damals war von 65.000 Euro Bestechungsgeld die Rede. Schon in der Anklage hieß es allerdings, der bekannte Fall könne nur die „Spitze des Eisbergs“ sein.
Nun geht es um eine deutlich höhere Summe. Laut Ermittlern soll G. von dem Drogendealer Stephan H. zunächst 200.000 Euro verlangt haben. Nach Verhandlungen sollen sich beide auf 160.000 Euro geeinigt haben. Im Gegenzug soll H. einen Strafrabatt sowie einen Therapieplatz bekommen haben. Eine solche Unterbringung nach Paragraf 64 StGB kann dazu führen, dass Verurteilte früher wieder freikommen.

Insgesamt 247 Drogenverfahren betreute Yashar G. bei der Staatsanwaltschaft Hannover.
Belastend kommt hinzu: In einem entschlüsselten Nachrichtenverlauf schreibt ein Beteiligter, dass ein gewisser „Cop“ im „Fall der Fälle“ einen Therapieplatz beschaffen könne – mit „Cop“ war wohl der Staatsanwalt gemeint.
1,5 Tonnen Drogen nahe Celle gelagert
Stephan H. saß damals in Untersuchungshaft. Ihm wurde vorgeworfen, in einer Lagerhalle im Kreis Celle knapp 1,5 Tonnen Marihuana umgeschlagen zu haben. Die Drogen sollen als Obstlieferung aus Spanien getarnt gewesen sein. H. galt den Ermittlern zufolge als wichtiger Helfer der Bande um Konstantinos S.
G. war im Verfahren gegen H. zuständiger Ermittler und Sitzungsvertreter. Die Ermittler vermuten, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelte, sondern G. mit solchen Absprachen dauerhaft Geld verdienen wollte. Seine Verteidigung äußerte sich dazu nicht. Auch der Anwalt von Stephan H. gab keine Stellungnahme ab. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte die Ermittlungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Unklar bleibt, ob G. die 160.000 Euro tatsächlich bekam. Bei ihm wurden keine größeren Bargeldsummen gefunden. Laut Bericht soll jedoch die Ehefrau von H. das Geld beschafft und an zwei Verwandte übergeben haben. Diese sollen es nach Ronnenberg bei Hannover gebracht haben, wo die Übergabe an G. erfolgt sein soll.
H. wurde im März 2022 zu neun Jahren Haft verurteilt, kam aber in eine Entzugsklinik. Inzwischen ist er wieder frei; seine Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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