Angriff auf die Pressefreiheit? Wie der Staat durch „Public Value” bestimmen will, was wir auf Social Media sehen
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Was 2020 als Regelung zur Sicherung von Vielfalt in den Medien begann, entwickelt sich zunehmend zu einem Projekt staatlicher Steuerung der gesamten Social-Media-Plattformen. Das sogenannte Public-Value-System soll künftig direkt in die Algorithmen der Plattformen eingreifen. Damit würde der Staat mitbestimmen, welche Inhalte Millionen Menschen täglich zu sehen bekommen.
Der Medienstaatsvertrag von 2020 schuf mit § 84 (Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen) eine Regelung, die zunächst überschaubar klang: Private Medienangebote, die besonders zur Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen, sollen auf Benutzeroberflächen leichter auffindbar sein. Was bedeutete das damals genau? Wer viel Nachrichten, regionale Berichterstattung oder Angebote für junge Menschen produziert, sollte nicht im digitalen Rauschen untergehen. Plattformen mussten diese Inhalte einfach nur prominent platzieren. Betroffen waren bislang lediglich Smart-TV-Menüs und Sendersuchläufe, wodurch bestimmte Anbieter eine garantierte Sichtbarkeit erhielten.
Doch wie Apollo News in einer exklusiven Recherche berichtet, haben die Medienanstalten allerdings deutlich weitergehende Pläne. Sie verfügen bereits über Konzepte, die eine gesetzliche Pflicht zur Bevorzugung „verlässlicher Medien“ auch in sozialen Netzwerken und algorithmischen Empfehlungssystemen vorsehen, was weit über die aktuelle Praxis hinausgehen würde.
Was bedeutet Public Value?
Public Value ist eine Art staatliches Gütesiegel für Medienangebote, die nach Ansicht der Medienanstalten besonders zur Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen. Dazu zählen Sender und Formate mit hohem Nachrichtenanteil, starker regionaler Berichterstattung, vielen Eigenproduktionen oder Angeboten für junge Zielgruppen. Wer diesen Status erhält, soll auf Benutzeroberflächen bevorzugt behandelt werden. Ursprünglich war das System auf Smart-TVs und vergleichbare Geräte beschränkt. Die Medienanstalten wollten verhindern, dass qualitativ hochwertige Inhalte in den Benutzeroberflächen der TV-Hersteller untergehen.
Doch wer genau entscheidet darüber, welche Angebote das Gütesiegel „Public Value“ erhalten? Und wie ist das System aufgebaut?

Das Logo des "Public Value" Konzepts des Landesmedienanstalt NRW.
Die versteckte Macht der Medienräte
Am Anfang der Kette stehen die Medienräte der 14 Landesmedienanstalten. Diese Gremien sollen eigentlich die gesellschaftliche Vielfalt abbilden. In der Praxis sieht es jedoch anders aus
Die AfD ist in den allermeisten dieser Räte massiv unterrepräsentiert oder gar nicht vertreten, obwohl sie in vielen Bundesländern zu den stärksten Kräften im Landtag gehört. Die Sitze werden nicht streng nach Landtagsstärke vergeben, sondern durch Entsendung etablierter Organisationen und Mehrheitsentscheidungen der etablierten Parteien. Das Ergebnis ist eine systematische Benachteiligung: Während traditionelle Verbände, Kirchen und die etablierten Parteien regelmäßig vertreten sind, bleibt die AfD weitgehend außen vor.
Wer Direktor oder Präsident einer Landesmedienanstalt wird, rückt automatisch in die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) auf. Die ZAK besteht genau aus diesen 14 Vertretern. Es gibt kein separates Wahlverfahren. Das bedeutet: Die gleichen Personen, die in den Medienräten oft unter Ausschluss der AfD agieren, entscheiden später auf Bundesebene über Zulassungen, Aufsichtsmaßnahmen und künftig möglicherweise auch über die Gestaltung von Algorithmen.

Nach diesem Schema werden die Mitglieder des ZAK bestimmt, die dann wiederum darüber bestimmen sollen, welche Inhalte in den Algorithmen bevorzugt werden.
Und nun sollen die Algorithmen gesteuert werden
Die Medienanstalten und die ZAK beabsichtigen jetzt, dieses Public-Value-System massiv auszuweiten und ihm eine gänzlich neue Bedeutung zu geben. Statt nur Listen auf Smart-TVs zu kontrollieren, soll Public Value künftig auch in algorithmische Empfehlungssysteme eingreifen. Also das, was jeder Nutzer in seinen persönlichen Feeds vorgeschlagen bekommt. Konkret werden dabei drei Instrumente diskutiert:
- Nudging: Ein sanftes „Anschubsen“ von Algorithmen, damit sie Public-Value-Inhalte stärker bevorzugen, ohne sie zu erzwingen.
- Verpflichtende Vielfalts-Parameter: Gesetzliche Vorgaben, die Algorithmen zwingen, einen bestimmten Mindestanteil an Nachrichten, regionalen Inhalten oder anderen Public-Value-Formaten zu berücksichtigen.
- Public-Value-Scores: Ein Bewertungssystem, bei dem Inhalte mit Public-Value-Status einen Bonus im Algorithmus erhalten und dadurch häufiger und prominenter empfohlen werden.
Diese Ideen sind nicht neu. Schon 2023 wurde in der Studie „Public Value trifft Silicon Valley“ der Landesanstalt für Medien NRW diskutiert, wie man Algorithmen durch Nudging und andere Mechanismen für Public-Value-Ziele nutzen könnte. Die Rundfunkkommission der Länder hat diese Überlegungen 2025 aufgegriffen und in ihren Eckpunkten für einen neuen Digitalen Medien-Staatsvertrag gefordert, die Public-Value-Regeln „mit Blick auf algorithmische Empfehlungssysteme“ fortzuentwickeln.
Wie Apollo News berichtet, arbeiten die Medienanstalten längst an konkreten Vorschlägen, die eine gesetzliche Pflicht zur Bevorzugung „verlässlicher Medien“ auch in sozialen Netzwerken und algorithmischen Empfehlungssystemen vorsehen:

Das Papier der BLM schlägt nun klare inhaltliche Eingriffe in die Algorithmen aller Social Media-Plattformen vor.
Am 27.04.2026 veröffentlichte der YouTube-Kanal der Medienanstalten ein Video, in dem Dr. Annette Schumacher, Geschäftsführerin der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Teile der neuen Strategie vorstellte. In dem Forum „Public Value: Vielfalt im Feed?“ erklärte sie, es gehe lediglich darum, dass verlässliche Informationen häufig genug im Feed erscheinen.
„Das ist dann völlig egal, wessen Informationsinhalt es ist, das muss immer noch nach den Präferenzen und den Geschäftsmodellen der Plattformen laufen, aber es soll hinreichend oft verlässliche Informationen vorkommen, damit der Meinungsbildungsprozess zumindest eine Chance hat, sich auf verlässliche Informationen zu berufen.“
Die Behauptung, es sei völlig egal, wessen Inhalte als „verlässlich“ gelten, ist jedoch höchst fragwürdig. Die Kriterien für Qualität und Verlässlichkeit sind subjektiv und können politisch instrumentalisiert werden. Mit dem Risiko, dass sie letztlich zur Förderung bestimmter politischer Positionen genutzt werden.

Dr. Annette Schumacher, Geschäftsführerin der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), sinniert, inwiefern die Alghoritmen der Social-Media-Plattformen in Zukunft manipuliert werden können.
Ihr Chef, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und aktueller Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Dr. Thorsten Schmiege, äußerte sich wenige Tage später in ähnlicher Weise. In einem Interview mit dem Münchner Merkur am 04.05.2026 forderte er eine gesetzliche „Vielfaltsverpflichtung“ für Social-Media-Plattformen. Verlässliche Medien sollten demnach künftig algorithmisch stärker bevorzugt werden. Als Begründung nannte er eine angebliche Vielfaltsverengung durch bestehende Algorithmen. Die Länder beabsichtigen schon im Sommer einen ersten Entwurf des neuen Digitale-Medien-Staatsvertrags vorzulegen, der solche Eingriffe in die Empfehlungssysteme der Plattformen ermöglichen soll.
Weiter erklärt er: „Dazu haben wir ein Modell entwickelt, wie das rechtlich und technisch funktionieren kann. Ich bin zuversichtlich, dass es möglich ist, so eine Vielfaltsverpflichtung für Plattformen auch nationalstaatlich einzurichten.“
Diese Aussagen deuten darauf hin, dass die geplanten Regelungen ohne Abstimmung mit der EU auf nationaler Ebene durchgesetzt werden sollen. Zudem lässt das Interview erkennen, dass bereits konkrete Modelle für eine schnelle Umsetzung im Sommer vorliegen.

Dr. Thorsten Schmiege ist nicht nur Präsident der bayerischen Landesmedienanstalt, sondern auch Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
Die Pressefreiheit wäre massiv bedroht
Interessanterweise kommt aus dem Umfeld der Medienanstalten selbst eine klare Warnung vor diesen Plänen. In der Studie „Public Value trifft Silicon Valley“ der Landesanstalt für Medien NRW warnt Valerie Rhein, Doktorandin im Verfassungsrecht an der Europa-Universität Viadrina: „Regulierung muss nicht schon deshalb erfolgen, weil es einen neuen Gegenstand gibt. Erstmal muss durch die Forschung empirisch belegt werden, was Algorithmen an Effekten auslösen, bevor reguliert wird. Allerdings sehen wir innerhalb der nationalen Medienregulierung die Tendenz, dass vorsorglich reguliert wird, auch wenn die empirische Evidenz noch nicht eindeutig in eine Richtung weist.“
Was 2020 als harmlose Regelung zur Sicherung von Vielfalt begann, könnte sich zu einem massiven Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit entwickeln. Unter dem Deckmantel des „Public Value“ könnte der Staat künftig die Feeds von Millionen deutscher Bürger mitbestimmen. Dieser Eingriff wird durch ein hochkompliziertes und für Außenstehende kaum durchschaubares System realisiert: Die Medienräte der Landesmedienanstalten, in denen Teile der Gesellschaft systematisch benachteiligt werden, wählen die Direktoren, die wiederum automatisch in die ZAK aufsteigen. Und diese ZAK soll dann bestimmen, welche Inhalte algorithmisch bevorzugt werden.
Ein System, das sich selbst als Hüter der Vielfalt präsentiert, schließt auf der unteren Ebene relevante gesellschaftliche Kräfte aus und baut auf höchster Ebene immer mehr Macht auf. Macht, die schwer kontrollierbar, schwer durchschaubar und mit weitreichenden Folgen für die Pressefreiheit wäre. Hinzu kommt, dass es bislang keinerlei realistische Strategie gibt, wie Deutschland im Alleingang alle großen Social-Media-Plattformen dazu bringen will, ihre Algorithmen gezielt für dieses Vorhaben zu ändern.
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