Auswärtiges Amt unter Druck: Ermittlungen gegen Baerbock-Mitarbeiter wegen Afghanistan-Visa-Affäre
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Zwei Staatsanwaltschaften ermitteln wegen fragwürdiger Visa für Afghanen, weil Beamte diese trotz ungültiger oder gefälschter Dokumente ausgestellt haben sollen.
Unter Ex-Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) verfolgte das Auswärtige Amt das erklärte Ziel, möglichst vielen Afghanen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Diese politische Richtung führte jedoch zu Entscheidungen, die nun einige Fragen aufwerfen. Beamte stellten Visa aus, obwohl die vorgelegten Reisepapiere ungültig waren. Jetzt ermitteln Staatsanwälte in gleich zwei Bundesländern gegen Mitarbeiter des Ministeriums, wie Apollo News berichtet.

Wegen Baerbocks Visa-Politik drohen strafrechtliche Konsequenzen für Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes.
Verdacht auf Urkundenfälschung und Falschbeurkundung
In Cottbus prüfen Ermittler den Verdacht auf Urkundenfälschung und Falschbeurkundung im Amt. Der Fall geht auf eine Anzeige der Bundespolizei zurück. Anfang 2024 hatten Beamte bei einer Kontrolle am Flughafen Hannover festgestellt, dass 16 aus Islamabad eingeflogene Afghanen mit ungültigen Pässen eingereist waren. Trotzdem hatten sie gültige Visa in ihren Dokumenten.
Elf dieser Visa soll ein Mitarbeiter aus dem Auswärtigen Amt ausgestellt haben, der in Brandenburg lebt. Deshalb führt die Staatsanwaltschaft Cottbus das Verfahren. Ihr Sprecher erklärte gegenüber Apollo News, dass die Ermittler seit mehr als anderthalb Jahren an dem Fall arbeiten.
Die übrigen fünf Visa stammen von einem anderen Beamten, für den die Staatsanwaltschaft Berlin zuständig war. Sie hat das Verfahren bereits im Dezember 2024 eingestellt, obwohl während der Ermittlungen fünf weitere verdächtige Fälle aufgetaucht sind. Die Behörde argumentierte damals, es gebe selbst dann keinen strafrechtlich relevanten Ansatzpunkt, wenn die Visa tatsächlich nicht korrekt ausgestellt worden seien. Diese Einschätzung steht im klaren Gegensatz zur Haltung der Kollegen in Cottbus.
In Berlin läuft allerdings noch ein weiteres Verfahren. Es richtet sich gegen einen dritten Mitarbeiter des Auswärtigen Amts. Er soll Kollegen an der Botschaft in Islamabad angewiesen haben, Visa trotz gefälschter Unterlagen zu vergeben. Die Staatsanwaltschaft Berlin meldete dazu lediglich, dass sich am bisherigen Stand nichts geändert habe.
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