CDU-Ministerpräsident warnt in „Elternbrief“ vor der Schulpolitik der AfD
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Sven Schulze schreibt einen Wahlkampfbrief an die Eltern und Wähler von Sachsen-Anhalt, in dem er vor der Schulpolitik der AfD warnt. Er unterschreibt den Brief explizit als Ministerpräsident.
„Liebe Eltern, liebe Großeltern, liebe Sachsen-Anhalter“, beginnt Sven Schulze seinen Wahlkampfbrief, adressiert an „alle Wählerinnen und Wähler“, den gestern viele Bürger in ihrem Briefkasten hatten.
„Der Schulalltag Ihrer Kinder und Enkel hier in Sachsen-Anhalt könnte sich bereits nach diesen Sommerferien grundlegend ändern“, warnt der amtierende CDU-Ministerpräsident, „denn im September wird darüber entschieden, wie und was unsere Kinder künftig lernen.“

Dieser Brief wurde in Sachsen-Anhalt an zahlreiche Haushalte versendet.
Schließlich wird er konkret: „Es steht zu befürchten, dass unsere Schulabschlüsse in Sachsen-Anhalt bald bundesweit abgewertet oder gar nicht mehr anerkannt werden, weil, wie Sie vielleicht gehört haben, andere Parteien unser Schulsystem massiv verändern wollen. Sie planen die Abschaffung der Schulpflicht sowie des Elternwillens bei der Schulwahl, ein Abi-Verbot für 75 Prozent aller Kinder, das Umkrempeln der Lehrpläne aus ideologischen Gründen und die Verbannung beeinträchtigter Kinder aus den Regelschulen.“
Sven Schulze unterschreibt den Wahlkampfbrief explizit als Ministerpräsident. Dies ist ihm so wichtig, dass er diese Bezeichnung sogar noch vor seine Position als CDU-Landesvorsitzender setzt.
Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler hält dieses Vorgehen für rechtlich fragwürdig: „Auch wenn er es etwas tarnt: Schulze schreibt diesen Brief vor allem als Ministerpräsident und weniger als CDU-Vorsitzender“, erklärt er gegenüber NIUS. „Das zeigen die Formulierungen und der Inhalt insgesamt. Gleichzeitig ist das kein neutraler Informationsbrief einer Landesregierung, sondern ein klarer Brief an Wähler im Wahlkampf.“

Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg.
Boehme-Neßler erklärt weiter: „Das verstößt gegen das strikte Neutralitätsgebot für eine Regierung im Wahlkampf. Was Herr Schulze hier macht, ist verfassungswidrig. Es verletzt den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien aus Artikel 21 des Grundgesetzes und ist ein Missbrauch seiner (Regierungs-)Macht.“
Eine Antwort auf eine kurzfristige Anfrage von NIUS an die CDU Sachsen-Anhalt zum Brief steht aus.
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