Neuer Koalitionsstreit um EU-Gehaltsrichtlinie! Unionsfraktion fordert: Kanzler Friedrich Merz soll neue Bürokratie-Offensive stoppen
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Seit gut einer Woche bricht Deutschland geltendes EU-Recht. Ab 7. Juni 2026 hätte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Auf der Liste der Kabinettsbeschlüsse stand das Gesetz bereits und wurde dann wieder runtergenommen. Der Grund: Der Wirtschaftsflügel der Unionsfraktion hat eine komplette Blockade angekündigt.
Christian von Stetten, Chef des Parlamentskreises Mittelstand (PKM), habe in den entscheidenden Konsultationen unter anderem mit Unionsfraktionschef Jens Spahn und Bundesfrauenministerin Karin Prien (alle CDU) unmissverständlich klargemacht, dass die Umsetzung der Richtlinie mit ihnen nicht zu machen sei, berichten Teilnehmer der Runde gegenüber NIUS. Auch der Fraktionsvize für Wirtschaft, Sepp Müller (CDU), habe sich klar gegen die Umsetzung ausgesprochen, heißt es.

Christian von Stetten, Chef des Parlamentskreises Mittelstand (PKM)
Die Richtlinie gilt in Politik und Wirtschaftsverbänden als Bürokratiemonster, bei dem Dokumentations- und Berichtspflichten für Firmen ab 50 Mitarbeitern drastisch steigen. So müssen Unternehmen die Gehaltsstrukturen inklusive sämtlicher Zusatzleistungen dokumentieren und dürfen beispielsweise bei Gehaltsverhandlungen nicht mehr nach den bisherigen Bezügen des Beschäftigten fragen, um die Entlohnung frei im beiderseitigen Einvernehmen auszuhandeln. Stellenanzeigen und Jobtitel müssen geschlechtsneutral gestaltet sein. Außerdem müssen Unternehmen nachvollziehbar erklären können, nach welchen Kriterien Gehälter festgelegt werden, wie Gehaltsentwicklungen funktionieren und warum unterschiedliche Personen unterschiedlich verdienen. Um all diese Auskünfte bereitzuhalten, müssen zusätzliche Statistiken erhoben und regelmäßig an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

Der Bundestagsabgeordnete Sepp Müller (CDU)
Bislang noch keine Rückmeldung
Das Entgelttransparenzgesetz, wie es etwa Familienministerin Prien vorschwebt, sei eine Zumutung und das Gegenteil von dem, was Deutschland jetzt brauche, heißt es im PKM. Außerdem gibt es im deutschen Recht bereits eine entsprechende Regelung. NIUS hat mit mehreren Zuständigen gesprochen, die der Bundesregierung eindringlich empfehlen, die Richtlinie nicht umzusetzen und es notfalls auf ein Vertragsverletzungsverfahren ankommen zu lassen.
„Bislang hat außer Schweden kein Land die Richtlinie umgesetzt“, sagt Unionsfraktionsvize Sepp Müller. Jetzt kommt es darauf an, ob das ablehnende Votum in der Bundesregierung durchsetzbar ist, ob die SPD-Seite ein Nein akzeptiert und wie sich Kanzler Friedrich Merz (CDU) dazu positioniert. Bislang gibt es dazu noch keine Rückmeldung in die Fraktion.

Familienministerin Karin Prien (CDU) im Konrad-Adenauer-Haus
Gerichte könnten das Votum von Parlament und Bundesregierung aushebeln
Ein Vertragsverletzungsverfahren zieht sich über Jahre hin und könne getrost abgewartet werden, sagen die Wortführer im Wirtschaftsflügel. Viel größere Sorgen bereitet den PKM-Leuten die Tatsache, dass deutsche Gerichte bereits Bezug nehmen auf die EU-Richtlinie. Im Oktober hatte eine Abteilungsleiterin von Daimler Truck auf Gleichbezahlung mit einem deutlich besserverdienenden männlichen Kollegen geklagt und vor dem Bundesarbeitsgericht Recht bekommen.
Das Gericht hatte allerdings nicht den konkreten Kollegen zum Maßstab genommen, sondern eine Angleichung lediglich an das Median-Gehalt vergleichbarer Männer und Frauen herangezogen. Eine Bewertung, die auf der EU-Richtlinie fußt. Mit anderen Worten: Gerichte könnten mit ihrer Rechtsprechung das Votum von Parlament und Bundesregierung schlichtweg aushebeln und Fakten schaffen.
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