Merz-Regierung will Enteignungen für Kommunen vereinfachen
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„Um eine nachteilige Ausstrahlungswirkung auf die Umgebung zu vermeiden, wird das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien entsprechend gestärkt“, heißt es im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will dies nun mit einer Reform des Baugesetzbuchs (BauGB) umsetzen. In einem Referentenentwurf des Gesetzes (liegt NIUS vor) sollen nun Enteignungen auch bei sogenannten Schrottimmobilien möglich sein.
„In letzter Konsequenz auch mit dem Instrument der Enteignung“
Das BauGB legt den rechtlichen Rahmen fest, innerhalb dessen Städte und Gemeinden ihre Flächen nutzen und bebauen dürfen. Auch Prozesse für Genehmigungen, Planungen und Umsetzung sind darin geregelt. Mit der Novelle möchte Hubertz Enteignungen in noch mehr Fällen möglich machen – im Kampf gegen sogenannte Schrottimmobilien. Dazu heißt es im Entwurf:
„Danach kann die Gemeinde ein Grundstück, das eine Schrottimmobilie [...] darstellt, mit dem Ziel enteignen, die Missstände zu beseitigen oder die Mängel zu beheben, aus denen sich die nachteiligen Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld ergeben. Voraussetzung dafür ist, dass der Eigentümer einem bestandskräftigen Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nicht Folge leistet.“
Bedeutet: Wer künftig seine Immobilie nicht nach den Vorgaben der Kommune instandhält, dem könnte künftig die Immobilie ersatzlos entzogen werden. „Wo heute Schrottimmobilien nicht nur dem Stadtbild, sondern auch dem Wohnungsmarkt schaden, können die Kommunen durch Vorkaufsrechte besser ein- und durchgreifen, in letzter Konsequenz auch mit dem Instrument der Enteignung“, schreibt dazu das Bauministerium.

Die Bundesregierung möchte mehr Handhabe gegen heruntergekommene Immobilien schaffen.
Kleine Verbesserungen bei der Bürokratie
Umweltstandards bleiben bei dem Entwurf aus dem SPD-Ministerium unberührt. Stattdessen möchte man die Gültigkeit etwa von „Umweltgutachten und Umweltdaten, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Bebauungsplan nicht älter als fünf Jahre sind“ ermöglichen. Regelungen wie § 178 (Pflanzgebot per Anordnung durch die Gemeinde) werden überarbeitet, bleiben aber im Grundsatz bestehen.
Entwurf muss noch in der Koalition verabschiedet werden
Noch ist unklar, ob die Union als Koalitionspartner das Vorhaben von Hubertz mittragen wird. „Schrottimmobilien haben massive nachteilige Auswirkungen auf ihre Nachbarschaft“, sagte zuletzt auch der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak. „Ganze Ortsteile werden dadurch in einen Strudel von Verwahrlosung, Kriminalität und Verlust von Lebensqualität hineingerissen.“ Im Koalitionsvertrag war die Erweiterung der Enteignungen hingegen nicht erwähnt.

Jan-Marco Luczak (CDU)
Luczak warnt: „Gleichzeitig müssen wir bei der anstehenden Novelle des Baugesetzbuchs aufpassen, dass wir bei kommunalen Eingriffs- und Vorkaufsrechten nicht überziehen. Wir wollen zielgenaue Maßnahmen im Kampf gegen Schrottimmobilien, Verwahrlosung und Kriminalität, nicht aber eine Vielzahl neuer Eingriffsmöglichkeiten, um beliebige städtebauliche Ziele zu verfolgen.“
Neue Förderung soll ebenfalls kommen
Außerdem kommt mit dem Gesetz das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“, das im Juli starten soll. Damit will die Regierung den Umbau von ungenutzten Gewerbeimmobilien in Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit bezuschussen. Die Mittel dazu kommen aus dem Mega-Schuldenpaket für Infrastruktur, obwohl das Programm bereits seit 2024 in Planung ist.
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Verfahrensbeschleunigende Potenziale nutzen wir in der Bundesraumordnung und im Baugesetzbuch.“ Übersetzt bedeutet das: Die Merz-Regierung will Bürokratie abbauen. Anhand des neuen Gesetzesentwurfs lässt sich das jedoch nicht erkennen.

Axel Gedaschko im Gespräch mit der Bauministerin
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands des sozial orientierten Wohnungsbaus GdW, sagt dem Handelsblatt, er sehe „wichtige Ansätze, aber noch keinen entscheidenden Durchbruch für schnelleres und bezahlbares Bauen“. Der Gesetzesentwurf sei noch zu zögerlich, um Planen und Bauen tatsächlich spürbar zu beschleunigen.
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Philippe Fischer
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