Oberlandesgericht Hamburg verbietet dem „Spiegel“ Deepfake-Berichterstattung gegen Christian Ulmen
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Der Spiegel muss seine Berichterstattung über Christian Ulmen in wesentlichen Punkten einschränken. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschied am 22. Juni 2026, dass das Nachrichtenmagazin nicht den Verdacht erwecken darf, Ulmen habe Deepfake-Videos, die seine Ex-Frau Collien Fernandes zeigen sollen, hergestellt oder verbreitet. Damit setzte sich Ulmen vor dem OLG teilweise gegen eine vorherige Entscheidung des Landgerichts Hamburg durch. Darüber berichtet LTO.
Nach Auffassung des Gerichts fehlt es für diesen Verdacht an dem erforderlichen „Mindestbestand an Beweistatsachen“. Weder aus der Strafanzeige von Fernandes noch aus vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen oder internen E-Mails ergebe sich, dass Ulmen die Herstellung und Verbreitung solcher Deepfake-Videos vorgeworfen werden könne.
„Nach Ansicht des Senats erweckt die angegriffene Berichterstattung beim angesprochenen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsleser das zwingende Verständnis, dass die Möglichkeit bestehe, der Antragsteller habe pornographische Deepfake-Videos seiner Ex-Ehefrau verbreitet“, heißt es im Beschluss.
Eine „an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung“
Ulmens Anwälte der Kanzlei Schertz Bergmann messen diesem Verbot in einer Presseerklärung vom 23. Juni 2026 eine besondere Bedeutung bei. Der vom Spiegel unzulässig erweckte Verdacht habe eine „unverhältnismäßige, an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung“ sowie eine völlig undifferenzierte öffentliche Diskussion ausgelöst.
Teilweise Erfolg hatte Ulmen vor Gericht auch mit Blick auf eine E-Mail an seinen damaligen Strafverteidiger. Das OLG untersagte dem Spiegel aufgrund einer juristischen Abwägung, die zugunsten Ulmens ausfiel, die indirekte Wiedergabe einzelner Textpassagen. Ausschlaggebend war hierbei der intime sexuelle Inhalt der betreffenden Sätze, der den besonders geschützten innersten Kreis der Privatsphäre berühre.
In einem anderen, schwerwiegenden Punkt blieb die Beschwerde Ulmens dagegen ohne Erfolg: Das OLG bestätigte, dass der Spiegel über den Vorwurf berichten durfte, Ulmen habe im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung körperliche Übergriffe beziehungsweise Körperverletzungen gegen seine frühere Ehefrau begangen und sie gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert.
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